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Der leistungsdifferenzierte Unterricht (LDU)

Die erstmalige Zuweisung zu Kursen des „Leistungsdifferenzierten Unterrichts“ (LDU) erfolgt in den Fächern Englisch und Mathematik mit Ende des ersten Schulhalbjahres der Klasse 7 durch die Fachkonferenz.

In den Fächern Deutsch und Physik findet eine Erstzuweisung mit dem Eintritt in die 9. Klasse durch die Fachkonferenz statt. Grundlage der Erstzuweisung sind die bis dahin erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der Lernbereitschaft und der Leistungsfähigkeit der Schüler.

Die Eltern haben ein Einspruchsrecht gegen die Erstzuweisung. Der Einspruch bedarf einer Begründung und wird mit den Eltern und Schülern in einem Beratungsgespräch erörtert.

Nach der erfolgten Erstzuweisung in einen Kurses des LDU wird jedes Halbjahr mit den erreichten Leistungspunkten ein Auf- bzw. Abstieg festgestellt. Die Kriterien für die Kurszuweisungen werden von den Fachkonferenzen festgelegt. Als Richtlinie
gilt, dass

– die Erstzuweisung in das höhere Kursniveau mit 7 Punkten,
– ein Aufstieg von G nach E in der Regel mit 7 Punkten,
– ein Abstieg von E nach G in der Regel mit 4 Punkten

erfolgen.
Als Diagnoseinstrumente können zudem die Ergebnisse schulinterner und -externer
Vergleichsarbeiten (LAL 7, VERA 8 und BBR 9) eingesetzt werden.