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Schullaufbahn/ Abschlüsse

Berufsbildungsreife (BBR)

Am Ende der Jahrgangsstufe 9 wird die Berufsbildungsreife unter Erfüllung folgender Bedingungen erworben:

Wird die Berufsbildungsreife nicht erreicht, erfolgt trotzdem der Aufstieg in die 10. Klasse.
(Siehe § 32 Sekundarstufe I Verordnung)

Die Leistungen in Sport, Bildende Kunst und Musik bleiben unberücksichtigt.

Mittlerer Schulabschluss (MSA)

Der Mittlere Schulabschluss setzt sich aus den Jahrgangsnoten der Klasse 10 und den Prüfungsnoten zusammen.
Die Prüfungen zum MSA bestehen aus zentral vorgegebenen schriftlichen Prüfungsarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie einer mündlichen Überprüfung der Sprachfertigkeit in Englisch.

Als 4. Prüfungskomponente findet eine Prüfung in besonderer Form statt.

Der MSA ist bestanden, wenn:

Berechtigung für den Übergang zur Sekundarstufe II