Krankmeldung
Hier haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind krank zu melden:
Nachträgliche Entschuldigung weiterhin schriftlich!
Von der Krank- oder Abwesenheitsmeldung zu unterscheiden ist die – nachträgliche – Entschuldigung. Sie ist weiterhin – wie bisher – von eine/r/m Erziehungsberechtigten handschriftlich unterschrieben einzureichen; eine sachbezogene Erläuterung (z.B. Krankheit) ist angeführt/enthalten. Sie wird i.d.R. bei der Klassenleitung abgegeben.