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Kinderschutz

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Dem Recht von Kindern auf Schutz vor Gewalt entspricht eine Schutzpflicht der in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Dienste und Einrichtungen. Deshalb wird von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gefordert, gewichtige Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen, das Gefährdungsrisiko unter Hinzuziehung einer ieFK (insoweit erfahrenen Fachkraft)  einzuschätzen, bei den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken und in den Fällen, in denen die angenommenen Hilfen als nicht ausreichend erscheinen, das Jugendamt zu informieren. Eine allgemeine Melde- oder Anzeigepflicht bei Kindeswohl-gefährdung besteht nicht. Im Konfliktfall hat der Kinderschutz Vorrang vor dem Datenschutz.

Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
Was sind rechtliche Grundlagen?
Worauf ist zu achten?
Muss ich etwas tun?
Was muss ich jetzt tun?
Wie geht es dann weiter?

Handlungsleitfaden Kinderschutz mit Checkliste